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Güteschutz

Güteschutz Estrich RAL - RG818

Unser Unternehmen ist seit 1. Mai 2007 Mitglied in der Gütegemeinschaft Estrich und Belag.

Was bedeutet Güteschutz?

Überwachung des Estrichs durch regelmäßige betriebliche Eigenprüfung und fremdüberwachung

Wer ist Träger des Güteschutzes?

Träger des Güteschutzes ist die

Die Gütegemeinschaft Estrich und Belag
53842 Troisdorf-Oberlar,
Industriestr. 19

Welche Verpflichtungen übernehmen Mitglieder der Gemsinschaft?

Die Mitgliedsunternehmen der Gütegemeinschaft Estrich und Belag haben sich freiwillig zur Ausführung von Leistungen auf höchstem Qualitätsniveau verpflichtet. Sie unterliegen Eigen- und Fremdüberwachungsverfahren – entsprechend den Gütebestimmungen des RAL.

Im Rahmen der Eigenüberwachung muss jeder Baustellenablauf selbständig nachvollziehbar dokumentiert werden. Darüber hinaus senden die Mitglieder alle zwei Monate einen Estrich-Prismensatz von einer Baustelle an ein von der Gütegemeinschaft beauftragtes Prüfinstitut, dem Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung in Troisdorf - Oberlar.

Außerdem findet einmal jährlich ein Baustellenbesuch durch das Institut statt. Bei dieser Fremdüberwachung vor Ort wird sowohl die Verlegung als auch die Baustellenorganisation geprüft. Hinzu kommt eine Trittschallprüfung am verlegten Estrich.

Unternehmen die diese Prüfverfahren absolvieren stehen für eine einwandfreie Bauausführung!

Nur sie erhalten ein RAL-Gütezeichen, welches es für die Produktgruppen Anhydrit-, Calciumsulfat-Fließestrich, Hartstoffestrich, Magnesiaestrich und Zementestrich gibt.